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Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches den Gläubigern dabei hilft, ihr Geld von den Schuldnern zu bekommen. Als Rechtsform dient der Inkassovertrag, welchen man sich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter vorstellen kann.
Solche Unternehmungen werden von Firmen bei Inkasso Problemen beauftragt. Wenn ein Kunde seine Schulden, nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht begleicht, wird dies zu einem Inkasso Fall.
In Deutschland stehen die Tätigkeiten eines Inkassobüros unter einem Erlaubniszwang. Das bedeutet ein Inkassounternehmen darf nur als solches arbeiten, wenn es über die entsprechende behördliche Erlaubnis verfügt. Vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes, war der Präsident des Landgerichts oder des Amtsgerichts, für eine solche Erteilung zuständig. Nach der neuen Rechtslage, sind die Zuständigkeiten je nach Bundesland anders geregelt.
In vielen Fällen arbeiten Inkassobüros mit Anwaltskanzleien zusammen und sogar mit Privatdetektiven. Vor dem Rechtsdienstleistungsgesetz, war die Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei, sogar zwingend nötig. Da Inkassounternehmen, zu dieser Zeit, nur außergerichtliche Schritte einleiten durften. Für Zwangsvollstreckungen und andere gerichtliche Maßnahmen, benötigten Inkassobüros einen Vollstreckungstitel. So einen Titel konnte man mittels Klage vor Gericht, oder über ein gerichtliches Mahnverfahren, erlangen.
Ein Inkassobüro kann mit seinem Auftraggeber frei über ihre Vergütung verhandeln. Anordnungen über die entsprechende Vergütung, wie sie in vielen Bereichen der Wirtschaft üblich ist, existieren in diesem Feld nicht. In der Regel orientieren sich Inkassounternehmen an dem anwaltlichen Vergütungssystem. Die Höhe der Vergütung orientiert sich demnach nach der Hauptforderung und ist gestaffelt. Es gibt einen bestimmten Betrag bei Forderungen bis 250 Euro und einen anderen Betrag bei Forderung von 251 - 400 Euro usw. Bei dieser Art von Vergütung handelt es sich immer um Pauschalvergütungen. Dieses Honorar beinhaltet jedoch sämtliche Tätigkeiten, die ein Inkassobüro durchführen muss, unabhängig davon wie lange es dauert. In manchen Fällen wird auch eine Vergleichsvergütung vereinbar, oder eine Vergütung von Einzelleistungen.
Übliches Vorgehen eines Inkassounternehmens
Bei einem Schuldner der ein Inkasso hat, wird zunächst brieflich oder telefonisch versucht, das Geld zu bekommen.
Sollten diese Maßnahmen, zur Inkasso Eintreibung, erfolglos sein, werden gerichtliche Maßnahmen vorbereitet. Demnach werden Vollstreckungsbefehle veranlasst. Im nächsten Schritt wird versucht eine Pfändung, durch einen Gerichtsvollzieher, herbeizuführen.
Schlussendlich werden die ausstehenden Schulden auf irgendeine Weise eingetrieben. Entweder entscheidet sich der Schuldner gleich am Beginn zu zahlen, oder er muss im späteren Verlauf mit einer Pfändung rechnen. Sollte es einem Schuldner nicht möglich sein, seine Schulden zu begleichen, wird eine Form von Ratengeschäft vereinbart, die über einen entsprechenden Zins verfügt.